Während
eines
Lockdowns,
eines
drohenden
Lockdowns
oder
letztlich
bis
zu
einer
"Entwarnung"
durch
das
RKI
hinsichtlich
der
Fallzahlen
und
der
Ansteckungshäufigkeit, führen wir keine Besprechungen oder Ortstermine durch.
Gerichtstermine werden nach Maßgabe der gerichtlichen Vorgaben wahrgenommen.
Als
Ersatz
bzw.
Hilfslösung
für
nicht
stattfindende
Besprechungen
bieten
wir
Ihnen
neben
der
üblichen
Kommunikation
mit
Fax,
E-Mail
und
Telefon
auch
die
Möglichkeit
einer
Vidoebesprechnung
nach
vorheriger
Vereinbarung
und
Absprache an.
Hierzu
müssten
Sie
uns
Ihre
E-Mail-Adresse
zur
Verfügung
stellen,
auf
die
Sie
von
Ihrem
Rechner
während
der
Konferenz
Zugriff
haben
sollten.
Darüber
hinaus
benötigen
Sie
natürlich
einen
PC
oder
Laptop
mit
entsprechender
Video-
oder
Audioausstattung.
Covid 19